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Ihr Fragenkatalog in
Sachen Gewerbegebiet „Oberschelden / Seelbach“
Sehr geehrte Damen und
Herren
der Bürgerbewegung
„Oberschelden macht mobil“,
die SPD-Fraktion im Rat
der Stadt Siegen hat Ihren sehr umfangreichen
Fragebogen in o. g. Angelegenheit erhalten. Namens
und im Auftrag der SPD-Fraktion beantworte ich, als
deren Fraktionsvorsitzender, Ihren Fragenkatalog wie
folgt:
I.
Grundsätzliches
1.
Seit Ende der 80er Jahre besteht für die Stadt
Siegen ein eklatantes Defizit an geeigneten
Gewerbebauflächen. Im aktuellen Entwurf des
Regionalplanes der Bezirksregierung Arnsberg ist das
Defizit mit 120 ha ausgewiesen.
Ausgehend von dieser Situation und der damit seit
Jahren zu beklagenden Feststellung, dass nicht nur
keine Ansiedlungsmöglichkeiten für neue Unternehmen
gegeben sind, sondern darüber hinaus auch alt
eingesessene Siegener Unternehmen mangels
Entwicklungsmöglichkeiten den Standort verlassen,
hatte die Verwaltung im Auftrag des Rates der Stadt
Siegen bereits 2001 das Gewerbe- und
Industrieflächenkonzept Teil I (neue Gewerbe- und
Industrieflächen) erarbeitet, das vom Haupt- und
Finanzausschuss am 12.12.2001 zwecks weiterer
Konkretisierung der Planung beschlossen wurde.
Bestandteil dieses Konzeptes war und ist der Bereich
Seelbach/Oberschelden (ohne Lurzenbach) mit einer
Bruttofläche von ca. 48 ha.
Bei dem in Betracht kommenden Plangebiet handelt es
sich nicht um ein Landschaftsschutzgebiet.
2.
Weder für die Stadt Siegen noch für die Stadt
Freudenberg ist der Vorschlag einer Neuplanung der
Ortsumgehung Freudenberg ein billiger Vorwand,
sondern ein überzeugendes Konzept die jeweiligen
Interessen beider Kommunen zusammenzuführen.
3.
Bei der Entwicklung von Gewerbegebieten als
kommunale Aufgabe der Daseinsvorsor ge für die
Bürgerinnen und Bürger der Stadt geht es nicht um
persönliche Profilierungen,
sondern um eine zukunftsorientierte
Stadtentwicklungspolitik, die darauf ausgerichtet
ist,
Ausbildung, Arbeit und damit die persönliche und
wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit
eines jeden Einzelnen zu sichern.
4.
Der Bedarf an neuen gewerblichen Bauflächen ist
unbestritten. Die sehr intensive und ausführliche
Untersuchung der Stadt Siegen zur Frage der
Nachnutzung vorhandener innerstädtischer ungenutzter
Gewerbeflächen führt aktuell zu dem Ergebnis, dass
theoretisch max. 9,5 ha (!!) verteilt auf sieben
Flächen verfügbar gemacht werden könnten. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass hiervon allein 5,0 ha das
Sandhaldengelände in Niederschelden betreffen, dass
verkehrlich derzeit nicht erschlossen ist.
5.
Der Bedarf einer jeden Kommune an Gewerbeflächen
erfolgt nicht aufgrund eigener willkürlicher
Festsetzungen, sondern auf der Grundlage anerkannter
Methoden, die die Landesplanungsbehörden zugrunde
legen.
II.
Positionierung der politischen Parteien
1.
Häufig, wie in diesem Fall, ist es so, dass sich die
Schaffung von Gewerbeflächen und Erhalt der
Landschaft gegensätzlich gegenüberstehen. Wir hatten
hier politisch zu entscheiden, welchem Bereich geben
wir den Vorrang. Seitens der SPD-Fraktion im Rat der
Stadt Siegen haben wir uns für das Gewerbegebiet
„Oberschelden / Seelbach“ ausgesprochen. Hierbei
waren solche Fragen wie z. B. Lärmemmissionen ohne
Autobahnanschluss, verkehrliche Anbindung durch
einen Autobahnanschluss, die geografische Lage, d.
h. keine zu starken Erdbewegungen etc. maßgebend.
Ebenfalls kann man in diesem Zusammenhang ja auch
über entsprechende Ausgleichsmaßnahmen nachdenken.
2.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge ergibt sich zwingend
die Notwendigkeit, die schutzbedürftigen Belange
unter einander und gegen einander abzuwägen.
Mitunter kommt es dabei auch zu Konflikten zwischen
den jeweiligen Schutzgütern. In diesem Fall sieht
das Gesetz entsprechende Ausgleichsmaßnahmen
zwingend vor.
Zu suggerieren, dass Arbeitsplätze auf 400,00
€-Basis gegen die Zerstörung intakter Landschaft
stehen, ist in diesem Zusammenhang unberechtigt und
verfehlt das Ziel. Die heutige Arbeitswelt ist
vielschichtig und die Bedürfnisse der Menschen nach
Arbeit (z. B. Teilzeit oder Vollzeit)
unterschiedlich ausgeprägt. Eine solch
vordergründige Diskussion führt in der Sache nicht
weiter. Ganz abgesehen davon gehört für die SPD
-nach unserem Menschenbild- Arbeit zum Menschsein
dazu.
3.
Die objektiven Kriterien werden bestimmt durch den
real festgestellten Bedarf und das sich daraus
ergebende Defizit an gewerblichen Bauflächen und der
für jedermann wahrnehmbaren Aussiedlung Siegener
Unternehmen aus dem Oberzentrum mit dem damit auch
zum Teil verbundenen Verlust von wohnortnahen
Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Gerade aus
umweltpolitischen Gesichtspunkten wäre es
contraproduktiv zu verlangen, dass die Entfernung
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Rolle
spiele.
Die Sicherung des infrastrukturellen Angebots
(Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen,
Straßen, Wege, Plätze) hängt maßgeblich auch an der
wirtschaftlichen Entwicklung des Oberzentrums Siegen
ab. Dazu gehören auch entsprechende Einnahmequellen.
Von daher ist die Sicherung eines angemessenen
Gewerbesteueraufkommens zwingend erforderlich, um
den Ansprüchen der gesamten Bürgerschaft nach
intakter Infrastruktur Rechnung tragen zu können.
4.
Eine mögliche Gewinnsteigerung bei der Entwicklung
und Vermarktung von Gewerbeflächen steht nicht im
Mittelpunkt der Überlegungen.
5.
Für die SPD-Fraktion hat das Thema „Klimaschutz“
einen sehr hohen Stellenwert, der auch bei der
Planung und Realisierung dieses Projektes bedacht
und berücksichtigt werden muss.
6
Schon vor etwa 3 Jahren hat es -als die Planungen
aufgelegt wurden- bereits eine
Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Seelbach
(Alte Schule) gegeben. Daran sehen Sie, dass die
Information der Bevölkerung für die SPD-Fraktion ein
wichtiger Baustein ist. Insofern wird der Rat der
Stadt Siegen, wie es in solchen Verfahren üblich
ist, zu gegebener Zeit die Durchführung einer
Einwohnerversammlung beschließen. Hier wird dann
umfassend und aktuell informiert. Dies setzt aber
voraus, dass es berichtenswerte Daten und Fakten
gibt. Dies ist bisher noch nicht der Fall. Da
das Thema „Einwohnerinformation“ für die
SPD-Fraktion einen hohen Stellenwert hat, behalten
wir diese Thematik im Auge.
7.
Die in der Verwaltungsvorlage vom 27.02.2007
dargestellten Ziele eines
"Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes
Siegerland-Mitte (ILEK) stehen keineswegs im
Widerspruch zu den Gewerbegebietsplanungen in
Seelbach / Oberschelden. Auch die Entwicklung von
Ortsteilen ist nur dann gewährleistet, wenn
insgesamt eine Prosperität stattfindet.
Mit ILEK soll über einen interkommunalen Ansatz die
Chance eröffnet werden, Maßnahmen der dörflichen
Entwicklung u. a. durch das Engagement der Orts- und
Heimatvereine
zu stärken und
auszuweiten.
8.
Im Zusammenhang mit der Beratung der
Verwaltungsvorlage zur Eröffnung der Planverfahren
ist deutlich geworden, dass keineswegs die Rede
davon sein kann, dass von einer Anbindung des
Gewerbegebietes an die Autobahn abgerückt worden
sei, im Gegenteil: Durch die sich jetzt abzeichnende
Lösung -die Anbindung über einen Autobahnanschluss
und dies war für die SPD-Fraktion immer
Grundbedingung- werden diese Voraussetzungen gerade
im Hinblick darauf erfüllt.
Es waren der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende
der SPD-Fraktion, die im Bundes- und
Landesverkehrsministerium persönlich vorgesprochen
haben. Wenngleich nach einem Verkehrsgutachten es
zumutbar gewesen wäre, den Verkehr über Lindenberg
zu führen, so haben wir dennoch immer die Sorgen und
Nöte der Bürger/innen sehr ernst genommen und daher
eine andere Lösung für den Verkehrsfluss,
nämlich den Autobahnanschluss gesucht.
9.
Eine unterschiedliche Auslegung der
Immissionsschutzbestimmungen auf
städti sche oder ländliche Räume findet
nicht statt. Im Rahmen der weiteren Konkretisierung
der Planung spielen bei der Festlegung von
Nutzungsmöglichkeiten gerade die
immissionsschutzrechtlichen Belange und der damit
verbundene notwendige Abstand zur
Wohnbebauung eine zentrale
Rolle und sind von daher auch zu berücksichtigen.
III.
Einbeziehung der ortsansässigen Einwohner, Verbände
und Vereine
1.
Im Rahmen der jetzt anlaufenden Planverfahren
bestehen im Rahmen der formalen
Beteiligungsverfahren Möglichkeiten für Bürgerinnen
und Bürger sich mit Hinweisen, Anregungen und
Bedenken zu Wort zu melden. Diese sind dann im
Rahmen des Verfahrens unter Beachtung allgemeiner
Rechtsgrundsätze abzuwägen.
2.
Hier nehmen Sie konkret Bezug auf die Homepage der
Stadt Freudenberg. Da Sie eine Antwort für die Stadt
Siegen hierzu erwarten, kann das nur seitens der
Stadtverwaltung Siegen beantwortet werden.
3.
Kenntnisse über eine Grillhütte und einen
traditionellen "Abkochplatz" liegen der SPD-Fraktion
nicht vor. Insofern kann diese Fragen ebenfalls nur
von der Stadtverwaltung Siegen sachgerecht
beantwortet werden.
4.
Sämtliches Eigentum unterliegt der
Sozialbindungsklausel des Grundgesetzes. Die
Möglichkeiten, das Eigentum Dritter zu überplanen
oder in Anspruch zu nehmen, vollzieht sich nach
klaren gesetzlichen Bestimmungen, die
selbstverständlich zu beachten sind. Eine Enteignung
ist seitens der SPD-Fraktion nicht gewollt!
5.
Über den Stand der Verhandlungen mit der
Waldgenossenschaft Oberschelden kann seitens der
SPD-Fraktion aktuell nichts gesagt werden, da diese
in der Hand der Stadtverwaltung Siegen liegt.
6.
Auch diese Frage zu möglichen Wertverlusten von
Eigenimmobilien kann nur von der Stadtverwaltung
Siegen beantwortet werden.
7. /8.
Die Möglichkeiten der Naherholung sind wichtig und
bei den kommunalen Planungen auch zu
berücksichtigen. Unter anderem deshalb wurde auch
der Bereich Lurzenbach aus den weiteren Planungen
herausgenommen, um gerade diesen überregional
anerkannten Naherholungsbereich zu schützen.
9.
Die Frage der Immissionen (Luft und Lärm) sind, wie
bereits zuvor ausgeführt, im Zuge der
Konkretisierung der Planung intensiver zu beleuchten
und soweit notwendig, sind entsprechende
Vorkehrungen zu treffen.
10.
Eine Müllsortieranlage ist in dem angedachten
Bereich definitiv nicht geplant.
11.
bis
14.
Hier kann Bezug genommen
werden auf die vorangegangenen Antworten.
IV.
Die konkrete Planung
für die Realisierung der Fläche als Gewerbegebiet
Die hier aufgeworfenen Fragen werden, soweit nicht
bereits vorher hierauf eingegangen wurde,
zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Nach Aussagen
der Verwaltung ist die Stadt Siegen bereits
Eigentümer verschiedener Grundstücke im Plangebiet.
Der Hinzuerwerb weiterer Flächen
ist seitens des Rates der Stadt Siegen aus drücklich
gewünscht und wird kontinuierlich betrieben.
Auf Wunsch der Vertragspartner bestehen auch
Möglichkeiten des Tauschs von Grundstücken.
Enteignungen werden dabei für nicht erforderlich
gehalten.
Fragen nach der konkreten
Ausgestaltung, Struktur und Nutzung sowie nach
detaillierter Gestaltung lassen sich seriöser weise
erst am Ende des Planungsprozesses abschließend
beantworten. Dies betrifft insbesondere alle
umweltrelevanten Vorgaben und die Maßnahmen zum
Schutz der Bevölkerung.
Der als Satzung zu
erlassende Bebauungsplan trifft die entsprechenden
Festsetzungen die dann selbstverständlich Grundlage
jeder einzelnen Baugenehmigung sind.
V.
Finanzierung
des Projektes durch die Stadt Siegen
Fragen zur konkreten Finanzierung des Projektes
stellen sich dann, wenn absehbar ist, dass die
Planungen auch zu einem positiven Abschluss geführt
und das Vorhaben auch tatsächlich durchführbar ist.
Erst dann liegen die Parameter zu konkreteren
Kostenberechnungen vor.
Zur Finanzierung eines
solchen Vorhabens stehen der Stadt verschiedene
Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung über die zu
entscheiden sein wird, wenn ein bestimmtes
Planungsstadium erreicht ist.
Die Kosten der
verkehrlichen Anbindung über eine neue Ortsumgehung
und die Anschlussstelle gehen zu Lasten von Bund und
Land.
VI.
Verkehrsaufkommen
Die Prognosen zur Verkehrsentwicklung und Maßnahmen
zum Schutz der Bevölkerung sind zentrale Themen mit
denen sich die Stadt Siegen im Zuge der konkreten
Bebauungsplanung auseinander setzen wird. Dazu
gehören auch ggfs. notwendige Beschränkungen zur
Nutzung von Ortsdurchfahrten.
VII. Einbeziehung von Umweltbehörden und
Maßnahmen zum Umweltschutz
&
Vor einem Eingriff in Natur und Landschaft sind
Alternativen eingehend zu untersuchen. Erst wenn
diese Alternativen ausscheiden, sind bei
gleichzeitiger Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen
solche Eingriffe möglich.
In diesen gesamten Prozess sind die jeweils
zuständigen Umweltbehörden eingebunden. Diese
beurteilen den Umfang und legen die Art des
Ausgleichs fest.
Ich hoffe, ich habe Ihre
gestellten Fragen, soweit dies zur Zeit von mir
möglich ist, beantwortet. Auch der SPD-Fraktion ist
an einer aktuellen und zeitnahen
Bürger/inneninformation in dieser Angelegenheit
wichtig. o:p>
Ich verbleibe für heute
&
mit freundlichem Grußo:p>
Ihr
Detlef Rujanski
(Vorsitzender)
&
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